Ermäßigungen und freier Eintritt für Schulen in Rom für Klassenfahrten und Studienfahrten
Schulfahrten, Kursfahrten, Klassenfahrten, Studienfahrten sowie Hochschul-Exkursionen nach Rom: Museumsbesuche von Schüler- und Studentengruppen in Italien mit freiem Eintritt
Freier Eintritt in Museen
Mussen und Baudenkmäler in staatlicher Trägerschaft
- Suche Staatliche Museen in Italien, z.B.
- Kolosseum
- Forum Romanum
- Caracalla Thermen
- Engelsburg
- Osta Antica
- Villa Adriana und Villa d'Este in Tivoli
- ....
MIBACT (Ministero per i beni e le attività culturali e per il turismo)
Quelle: https://www.beniculturali.it/agevolazioni
Freier Eintritt unter 18 Jahre
Der Eintritt in die Museen, Denkmäler, Galerien und archäologischen Stätten des Landes ist frei für alle Bürger der Europäischen Union angehören, unter dem Alter von 18 .
Darüber hinaus ist der Eintritt in Staatsarchive und Bibliotheken für alle Bürger (unabhängig vom Alter) frei.
Freier Eintritt (Nachweis durch entsprechende Dokumente an den Kassen) u.a.
- an Minderjährige außerhalb der EU 
- an Bürger der Europäischen Union unter 18 Jahren;
- an Behinderte und an ein Familienmitglied oder eine andere Begleitperson, die ihre Zugehörigkeit zu Sozial- und Gesundheitsdiensten nachweist ";
- an Bürger von Nicht-EU-Ländern unter "Gegenseitigkeitsbedingung" (Kinder unter 12 Jahren müssen begleitet werden);
- Reiseführern der Europäischen Union bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit durch Vorlage einer von der zuständigen Behörde ausgestellten gültigen Lizenz;
- an Dolmetscher für Touristen in der Europäischen Union, wenn ihre Arbeit neben dem Reiseführer benötigt wird, indem sie eine gültige Lizenz vorlegen, die von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde;
- Gruppen oder Gruppen von Schülern öffentlicher und privater Schulen der Europäischen Union in Begleitung ihrer Lehrer nach Vorbehalt und in der vom Institutsleiter festgelegten Quote;
- Lehrern und Schülern, die an Akademien der bildenden Künste oder entsprechenden Einrichtungen der Europäischen Union eingeschrieben sind, durch Vorlage der Einschreibebescheinigung für das laufende akademische Jahr;
- an Lehrer und Studenten von Bachelor-, Master- oder Aufbaustudiengängen und Forschungsdoktoranden folgender Fakultäten: Architektur, Erhaltung des kulturellen Erbes, Erziehungswissenschaften oder Literatur und Philosophie mit archäologischer oder historisch-künstlerischer Ausrichtung Die gleichen Zugeständnisse sind Lehrern und Schülern entsprechender Fakultäten oder Kurse in der Europäischen Union gestattet. Studenten haben freien Eintritt, indem sie die Einschreibebescheinigung für das laufende Schuljahr vorlegen, Lehrern, indem sie ein geeignetes Dokument vorlegen.
- an kunsthistorische Lehrer an Gymnasien durch Vorlage eines geeigneten Dokuments;
- Aus Gründen des Studiums, der Forschung, die von schulischen oder universitären Einrichtungen, Akademien, italienischen oder ausländischen Forschungs- und Kulturinstituten sowie von Stellen des Ministeriums bescheinigt wird, oder aus besonderen und motivierten Gründen können die Institutsleiter kostenlos gewähren Ausstellungsorte aus eigener Kompetenz und für bestimmte Zeiträume für diejenigen, die dies wünschen;
- lizenzierte Reiseführer aus der Europäischen Union. ( siehe Rundschreiben Nr. 20/2016 DG-Museen )
Ermäßigter Eintritt:
- Ab dem 28. Februar 2019 kostet das Ticket für jeden Tag, an dem Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren nicht kostenlos sind, 2,00 Euro . Die gleichen Zugeständnisse gelten für Bürger von Nicht-EU-Ländern "unter der Bedingung der Gegenseitigkeit";
Infos vom italienischen Konsulat in Köln
http://www.iiccolonia.esteri.it/iic_colonia/de/opportunita/ingresso_gratuito_musei
und
http://www.conscolonia.esteri.it/consolato_colonia/de/i_servizi/per_i_cittadini/studi/musei_italia
Informationsblatt Museen: http://www.conscolonia.esteri.it/resource/2006/08/3604_f_cons97InformationsblattMuseumsbesuche1.pdf
In den Museen muss jeweils eine Bestätigung über den Zeitraum und Reiseziel der Schulfahrt oder Uni-Exkursion und die Anzahl der teilnehmenden Personen zusammen mit einer unterzeichneten und abgestempelten Namensliste vorgelegt werden. Es ist sehr empfehlenswert, diese Bestätigung und die Namensliste in mehrfacher Kopie mit sich zu führen.
Muster-Erklärung für Schülergruppen:
- http://www.iiccolonia.esteri.it/iic_colonia/de/opportunita/ingresso_gratuito_musei#muster1
- http://www.conscolonia.esteri.it/resource/2006/08/3715_f_cons97Sch%C3%BClergruppenErkl%C3%A4rung1.doc
Muster-Erklärung für Studentengruppen:
Als Anhang: Eine abgestempelte und unterzeichnete Namensliste.
Führungen und Reiseleitung - Tätigkeit als Reiseleiter
Infos über die Rechtslage:
Erklärung über den nicht-kommerziellen Charakter des Besuchs
Es wird den Schüler- bzw. Studentengruppen deshalb anheim gestellt, bei Betreten der Museen bzw. historischen Stätten eine sogenannte Autocertificazione (Erklärung über den nicht-kommerziellen Charakter des Besuchs) bei sich zu führen. Diese sollte auf dem amtlichen Papier der veranstaltenden Institution (Universität, Schule) in Italienisch abgefasst sein [...]. Eine solche Erklärung wird in der Regel akzeptiert, begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf eigene Führung.
Museen in kirchlicher Trägerschaft und Kirchen
- keine generelle Befreiung
- allerdings teilweise erhebliche Ermäßigung, z.B.
- Vatikanische Museen, Vatikanische Gärten
- Kuppel Petersdom
- Katakomben
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